SIFA
GmbH
Swiss Insurance &
Financial Advisors
Wegfall der betrieblichen Unfallversicherungen bei Austritt aus der Firma:
Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse.
Wer aus der Firma austritt und nicht innert einem Monat eine neue Stelle antritt, ist nicht mehr
durch die betriebliche Unfallversicherung gedeckt.
- Wenn Sie eine neue Stelle antreten, sind Sie automatisch durch die
Unfallversicherung Ihres neuen Arbeitgebers gedeckt.
- Wenn und solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind sie automatisch gegen Unfälle versichert.
In den übrigen Fällen:
- Entweder: Sie verlängern einstweilen die obligatorische Unfallversicherung auf
eigene Kosten um längstens 6 Monate. Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der SIFA
GmbH Kontakt auf.
Oder: Wenn Sie die Unfalldeckung in Ihrer privaten Krankenversicherung ausgeschlossen haben,
müssen Sie nun bei Ihrer Krankenkasse den Einschluss der Unfalldeckung veranlassen.
SIFA GmbH .
Mühlebachstr. 43, 8008 Zürich, 044/252 81 15
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Wegfall der betrieblichen Unfallversicherungen bei Austritt aus der Firma:
Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse
Beleg für den Arbeitgeber
Ich bestätige, von meinem bisherigen Arbeitgeber eine schriftliche Information über meine
allfällige Pflicht zum Einschluss der Unfalldeckung in meine Krankenversicherung erhalten zu haben.
Name, Vorname
Datum
Unterschrift