SIFA GmbH
Swiss Insurance & Financial Advisors

 


Wegfall der betrieblichen Unfallversicherungen bei Austritt aus der Firma:
Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse.

Wer aus der Firma austritt und nicht innert einem Monat eine neue Stelle antritt, ist nicht mehr durch die betriebliche Unfallversicherung gedeckt.
- Wenn Sie eine neue Stelle antreten, sind Sie automatisch durch die Unfallversicherung Ihres neuen Arbeitgebers gedeckt.
- Wenn und solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind sie automatisch gegen Unfälle versichert.
In den übrigen Fällen:
- Entweder: Sie verlängern einstweilen die obligatorische Unfallversicherung auf eigene Kosten um längstens 6 Monate. Zu diesem Zweck  nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der SIFA GmbH Kontakt auf.
Oder: Wenn Sie die Unfalldeckung in Ihrer privaten Krankenversicherung ausgeschlossen haben, müssen Sie nun bei Ihrer Krankenkasse den Einschluss der Unfalldeckung veranlassen.

SIFA GmbH .
Mühlebachstr. 43, 8008 Zürich, 044/252 81 15

 



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Wegfall der betrieblichen Unfallversicherungen bei Austritt aus der Firma:
Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse

Beleg für den Arbeitgeber

Ich bestätige, von meinem bisherigen Arbeitgeber eine schriftliche Information über meine allfällige Pflicht zum Einschluss der Unfalldeckung in meine Krankenversicherung erhalten zu haben.

 

Name, Vorname                                                     

Datum                                                                    

Unterschrift